23. Februar 2009
Gemeinsame Forschungsanträge in D-A-CH einfacher einzureichen
Antragstellende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz müssen bei Gemeinschaftsvorhaben nicht mehr wie bisher jeweils in ihrem Land einen Antrag einreichen, der dann getrennt begutachtet wird. “Künftig werden bi- oder trilaterale Forschungsanträge nur noch bei einer federführenden Förderorganisation, der sogenannten Lead Agency, eingereicht, administriert und begutachtet. Das Ergebnis der Begutachtung durch die Lead Agency wird von den beteiligten Partnerorganisationen anerkannt. Die Finanzierung der D-A-CH-Projekte erfolgt dabei nach wie vor getrennt”, berichtet DFG Informationen für die Wissenschaft.
Tags: europa